Frage an Stephan Weil von Andreas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weil
Vorab möchte ich Ihnen eine gute Arbeit für unser Bundesland bestätigen. Allerdings kommt bei mir der Zweifel auf, ob die von den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen das Papier Wert sind, auf dem sie geschrieben stehen: Nach dem den Bundesliga - Profis gestattet wurde, ohne Masken und Einhaltung der Abstandsregelung zu spielen ist diese Freiheit "jedem" anderen Bundesbürger ebenso zu zugestehen. Ohne Wenn und Aber. Das ist unser, im Grundgesetz verankertes Recht. Weder die Kanzlerin noch die Ministerpräsidenten haben die Befugnis, sich über das Gleichheitsgebot hinweg zu setzen. Auch die Gestattung der Reise nach Kathar des FC Bayern oder die Teilnahme der Handball-Nationalmannschaft ist nicht rechtens, wenn man den Bürgern das Reisen (auch innerhalb des Landes) verbietet. Der dritte Satz unseres Grundgesetzes verlangt, dass sich alle Gesetzgebung an der Gleichheit der Bürger orientieren "muss" !!! Auch Bußgelder brauchen wir Bürger nicht bezahlen, so lange den Profisportlern die Treffen ohne Einhaltung der Bestimmungen ohne rechtliche Konsequenzen erlaubt sind. Anders lautende Gesetze und Bestimmungen haben keine Gültigkeit, weil sie nicht Grundgesetz konform sind. Da gibt es Nichts zu diskutieren.
Bei aller Wertschätzung Ihrer Person bin ich der Auffassung, dass Politiker, die den Kern unserer Verfassung nicht in aller Konsequenz akzeptieren, ihre Mandate zurück geben müssen ( nicht nur sollten).
Ihre sonstige Arbeit für Niedersachsen finde ich gut
Meine Frage lautet: Warum dürfen Profisportler Freiheiten genießen, die anderen Bürgern und anderen Gewerbetreibenden (auch Profisport ist ein Gewerbe) vorenthalten werden ?
MfG.
Andreas Bähr
Lieber Herr Bähr,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie ja richtigerweise dargestellt haben ist die Ausübung von Spitzen- und Profisport erlaubt. Profisport ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter zulässig.
Die strengen Auflagen im Profisport beinhalten u.a., dass ein Hygienekonzept vorliegen muss, welches insbesondere sicherstellt, dass die Sportlerinnen und Sportler regelmäßig getestet werden und die Zahl der anlässlich einer Profisportveranstaltung anwesenden Personen auf ein Minimum zu reduzieren ist.
Im Unterschied zu anderen Gewerbezweigen herrscht im Profisport derzeit kein klassischer Publikumsverkehr, so dass etwaige Übertragungswege nachverfolgbar bleiben. Zuschauerinnen und Zuschauer sind anlässlich von Profisportveranstaltungen weiterhin nicht gestattet. Neben der Ermöglichung der Berufsausübung dient die Regelung schließlich auch der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung, da entsprechende Regelungen auch in den Corona-Verordnungen der anderen Bundesländer sowie international getroffen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Weil