Frage an Stephan Weil von Joachim S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Weil,
ich habe ihre Antwort in https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-weil/fragen-antworten/514042 bezüglich der Notbetreuung für Alleinerziehende anhand meines Beispiels als Arbeitssuchender durchgespielt und wollte eine klare Aussage der Grundschule haben, ob ich die Notbetreuung bekomme, damit ich in Bewerbungen und bei Vorstellungsgesprächen diese wichtige Frage beantworten kann. Diese Antwort steht bis heute aus, ich bin aber nicht vergessen worden.
In diesem Prozess hat sich herausgestellt, dass die Endverantwortlichen der Bewilligung zur Notbetreuung für Alleinerziehende direkt in der Schule sitzen.
Es hat sich weiterhin herausgestellt, dass diese niemandem ein Feedback geben müssen.
Selbst die Niedersächsische Schulbehörde hat keine Rückmeldungen über Kapazitäten oder Engpässe und ist nur beratend und unterstützend tätig.
Aufgrund des Gesetzestextes können (!) die Berechtigten einen Antrag stellen. Über die Bewilligung steht da nichts.
Dazu meine Fragen:
Bekommen Sie Rückmeldungen bezüglich der Notbetreuung an Schulen und Kindergärten in Form von Bedarfs- und Kapazitätszahlen?
Sind diese Zahlen bis zur Schule herunter transparent einsehbar oder ist das in Planung?
Nehmen Sie als oberster Dienstherr der Niedersächsischen Schulen ihre Führungsaufgabe in Form von ergänzenden Weisungen, Absprachen mit Herrn Arbeitsminister Hubertus Heil bezüglich Kurzarbeits- und Arbeitsloser unter den "Opfern" und Freigaben war, falls die Kennzahlen eine Komplettabdeckung der Notbetreuung der berechtigten Kinder als unmöglich anzeigen?
Wird die Notbetreuung langfristig mal garantiert für Härtefälle und auch so im Gesetzestext angepasst?
Nutzen Sie die saisonale Corona-Pause um eventuel schon bekannte Mängel in diesem Bereich zu beseitigen und welche sind das?
Ich freue mich auf die Beantwortung dieser Fragen, damit ich und Leidensgenossen Klarheit/Grantie haben und in Zukunft nicht weiterhin sagen müssen, was ich hier etwas überspitzt dargelegt habe:
Liebe Firma XYZ, ich würde gerne bei Ihnen anfangen, allerdings benötige ich für das früheste Eintrittsdatum aber erst die Rückmeldung der Schule, bei negativer Rückmeldung von der Niedersäschischen Schulbehörde über Alternativ-Möglichkeiten, wann ich einen Notbetreuungsplatz für mein Kind bekommen werde und dies kann ich im Fall der Schule erst sagen, wenn ich eine Arbeistbescheinigung von Ihnen vorlege, in der steht, dass ich von Mo-Fr von 8-17 Uhr arbeite.
Anmerkung:
Und falls die Unklarheit bewusst bleiben soll, wünsche ich eine vollumfängliche wohlwollende Prozessbegleitung und Offenlegung mit und in den angeschlossenen Ministerien und der Arbeitsagentur, denn dort kann diese Zeit dann zur Fortbildung genutzt werden.
Vielen Dank.
Mit herzlichen Grüssen
Joachim Scherger
Lieber Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Stephan Weil. Eine personenbezogene Hilfe kann über abgeordnetenwatch nicht erfolgen. Damit wir Ihnen bei Ihrem konkreten Problem weiterhelfen können bitten wir Sie, uns Ihre Anfrage noch einmal schriftlich an stephan.weil@stk.niedersachsen.de zu schicken.
Liebe Grüße Team Weil