Frage an Stephan Weil von Wilfried N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Weil,
Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz ist ein Fundament grundrechtlichen
Ausprägungen und moderner politischer Ordnungen. Warum haben nicht auch alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ein Recht darauf.
Im Moment entscheidet in vielen Fällen in Niedersachsen eine Gemeindegrenze, ob jemand Straßenausbaubeiträge bezahlen muss oder nicht.
So kann es geschehen, dass ein Anlieger beitragspflichtig ist, sein direkter Nachbar aber nicht.
Allein diese Ungerechtigkeit sollte ausreichen, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu begründen.
Oder steht das Recht der kommunalen Selbstverwaltung mit dem Artikel 28 Abs. 2 GG und der Artikel 57 der Nds. Verfassung über dem Art. 3 Abs. 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" GG ?
MFG W. N.
Sehr geehrter Herr Nöhring,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Portal „abgeordnetenwatch“. Schon bei Ihrer ersten Anfrage, haben wir Ihnen Herrn Weils Stellung zu den Straßenausbaubeiträgen erläutert. Diese hat sich nicht geändert.
Aus Sicht von Herrn Weil sollte die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht nicht. Die Entscheidung, ob einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder, ob die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel erfolgt, liegt also im Ermessen der kommunalen Mehrheiten vor Ort.
Einen Widerspruch zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und dem Gleichbehandlungsgebot sehen wir daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Weil