Frage an Stephan Weil von Detlev B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Wertschätzung von Lehrkräften
Sehr geehrte Herr Weil,
ich bin Lehrer an der BBS-Wechloy und dort zuständig für das Berufsbild Kaufmann/ Kauffrau für den Groß-und Außenhandel.
Dieser Beruf wurde neu geordnet und dementsprechend gibt es landesweite Fortbildungen.
Ich habe nun für den 19. Februar 2020 eine Einladung der niedersächsischen Landesschulbehörde zu einer Fortbildung an der BBS Handel der Region Hannover erhalten. (BS 4.2-02261/3)
Titel: "Dienstbesprechung zur Implementierung des neugeordneten Rahmenlehrplanes Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement".
Neben der Tagesordnung wurde mir auch folgender wichtiger Hinweis gegeben:
Zitat: "Verpflegungsmöglichkeiten werden am Veranstaltungsort gegen entsprechende Kostenbeteiligung (12€ für Kaffee, Tee, Wasser, Kekse und Suppe) bereitgestellt."
Es geht mir nicht um diese 12€, aber ist es nicht ein Ding der Unmöglichkeit, dass das Land Niedersachsen seine Lehrkräfte zu einer Fortbildung einbestellt und diese müssen dann für die Verpflegung aufkommen?
Ist das Land Niedersachsen wirklich nicht bereit für die Verpflegung seiner Lehrkräfte bei einer Fortbildung aufzukommen?
Ich kann mir das bei einem privaten Arbeitgeber nicht vorstellen.
Über eine Antwort, noch besser über eine Änderung der dieser Verpflegungsregel würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
D. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Weil. Da Sie Herrn Weil als "obersten Dienstherren" des öffentliche Dienstes anschreiben möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an die Niedersächsische Staatskanzlei oder das Kultusministerium zu wenden.
Bitte wenden Sie sich an: ministerpraesident@stk.niedersachsen.de oder an den fachlich zuständigen Kultusminister unter: poststelle@mk.niedersachsen.de.
Viele Grüße Team Weil [red.]