Frage an Stephan Weil von Hauke B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weil,
was veranlasst das Land Niedersachsen, das Tarifregister nur für Ämter und Rechtsanwälte offenzulegen? Vor allem verwunderlich finde ich es, dass andere Bundesländer dieses sogar Online zugänglich machen.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Gerne möchten wir Ihnen darauf antworten. Die Frage ist jedoch leider nicht recht verständlich bzw. sie kann sich auf zwei ganz verschiedene Dinge beziehen:
1. Geht es um das „Tarifregister“ (=Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge in Niedersachsen)? Das ist auch in Niedersachsen online zugänglich, und zwar für jeden, nicht nur für Ämter und Rechtsanwälte, vgl. anliegende Seite des MW (dort: rechts zum Download klicken). https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/arbeit/gute_arbeit_niedersachsen/service_zu_tarifvertraegen_und_betriebsraete/infoservice-zu-tarifvertraegen-sowie-anerkennung-von-bildungsveranstaltungen-fuer-betriebsraete-15936.html
2. Oder geht es um die Gebührenordnungen „der Ämter“ (Bund, Land, Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie der Rechtsanwälte (und anderer sog. „freier Berufe“)? Diese Gebührenordnungen sind öffentlich zugänglich, in der Regel auch online, z.B. über VORIS, weil es sich um Rechtsnormen handelt. Gerne können Sie uns mitteilen, worauf sich Ihre Frage bezieht. Falls Sie noch eine Rückfrage haben, melden Sie sich gern noch einmal per Mail (buero@stephan-weil.info) bei uns.
Bis dahin verbleiben wir mit den besten Grüßen,
Team Weil [red.]