Frage an Stephan Weil von Eduard S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Weil ,
Es wurde letztes Jahr in Niedersachsen eine Meisterprämie festgelegt .
Es gibt keine Informationen zu dieser Prämie .
Können Sie mir beantworten wann und wo man diese Prämie beantragen kann ?
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Herr S.,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Wir mussten erst einmal abwarten, was im Nachtragshaushalt zur Meisterprämie beschlossen wird. Nun wissen wir: Für die Meisterprämie werden zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist sicher. Im nächsten Schritt geht es jetzt darum, einen konkreten Gesetzentwurf zu machen, in dem festgehalten wird, wie die Prämie genau gestaltet wird, wo man sie beantragt etc. Es tut uns leid, dass wir Ihre Frage somit noch nicht final beantworten können. Bald wissen wir mehr. Bis dahin bitten wir noch um etwss Geduld.
Viele Grüße und alles Gute
Team Weil
Lieber Herr S.,
hier nochmal ein Update zu der letzten Antwort:
Die Meisterprämie wird mit dem Nachtragshaushalt im Plenum Ende Februar beschlossen und ist dann finanziert und kann von der Landesregierung umgesetzt werden. Zur Umsetzung, also wo man sich bewerben kann, können wir nichts sagen. Das wird nach dem Beschluss des Landtages dann das Ministerium (Wirtschaftsministerium) klären. Die Prämie wird für alle Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung gelten, die seit dem 1.9.2017 ihr Prüfungszeugnis ausgestellt bekommen haben.
Weitere Infos:
Begünstigt werden sollen Meisterinnen und Meister nach de Handwerksordnung,
- deren Prüfungszeugnis seit dem 01.09.2017 ausgestellt wurde (Feststellung des Prüfungsergebnisses, dokumentiert über das Datum des Abschlusszeugnisses),
- die entweder seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben (Meldebescheinigung) oder seit mindestens sechs Monaten in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb beschäftigt sind (Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers).
Das Land Niedersachsen möchte mit der Meisterprämie im Handwerk einen deutlichen Anreiz schaffen, dass mehr Personen eine Meisterausbildung ablegen und sich damit für eine Karriere im Handwerk entscheiden. Es soll damit der Dequalifizierung in allen Gewerben und der Abnahme im Betriebsbestand der für das Handwerk wichtigen Gewerbe der Anlage A zur Handwerksordnung entgegengewirkt werden. Mit den eingesetzten Landesmitteln soll die niedersächsische Handwerksstruktur gestärkt werden.
Die neue Landesregierung steht zu der gemeinsamen Entschließung aller Parteien vom 17.8.2017. In Umsetzung der LT-Entschließung 17/8596 („Meister, Techniker, Fachwirte und Berufspädagogen von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren befreien! Aufstiegsfortbildungen qualifizieren Menschen, sichern die Ausbildung von angehenden Fachkräften und sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“) bedarf es einer grundsätzlichen Novellierung des (Bundes-) AFBG, von der alle Personen, die eine Aufstiegsfortbildung wahrnehmen, profitieren. Wir hoffen insofern auf eine bald arbeitsfähige, neue Bundesregierung, die sich dieser Aufgabe stellt, und werden entsprechende Bundesratsinitiativen konstruktiv begleiten.
Die Meisteroffensive im Handwerk mit ihren Instrumenten der Meisterprämie und der Meistergründungsprämie, die in der Koalitionsvereinbarung in Niedersachsen verabredet wurde, ist ein erster notwendiger Schritt, weil das Handwerk mit seinen zulassungspflichtigen Gewerben angesichts sinkender Anzahlen bei Meisterprüfungen und Rückgang im Betriebsbestand aus Sicht der Landesregierung umgehend Unterstützung braucht. Vergleichbare Entwicklungen liegen in anderen Wirtschaftsbereichen nicht vor. Zudem ist eine Betriebsgründung in anderen Wirtschaftsbereichen nicht an eine Meisterprüfung gebunden. Es ist beabsichtigt, die Meisterprämie im Handwerk wieder abzuschaffen, wenn es durch eine Novelle des AFBG gelingt, die Meisterprüfungen für alle kostenfrei zu gestalten.
Zusammengefasst, Niedersachsen ist für die gebührenfreie Aufstiegsfortbildung. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene wird ihre Zeit brauchen. Die Meisterprämie im Handwerk ist die kurzfristige Antwort auf die besondere Situation, in der sich das zulassungspflichtige Handwerk in Niedersachsen befindet. Sie ist nur eine Übergangsregelung bis Aufstiegsfortbildungen kostenfrei sind.
Viele Grüße,
Team Weil [red.]