Frage an Stephan Weil von Dorothee F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weil,
Ich bin seit 15 Jahren als Berufsbetreuerin tätig und beobachte daher die Debatten zum Gesetzesentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung im Bundestag und Bundesrat besonders aufmerksam.
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Anhebung der Betreuervergütung um 15 Prozent verabschiedet. Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung ist aber von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.
Meine Fragen:
• Wie steht die Landesregierung zur Erhöhung der Betreuervergütung?
• Hat sich die Landesregierung über die Landesgrenzen hinaus für eine Anpassung
der Vergütungssätze der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer eingesetzt?
Wenn ja, wie?
• Wann wird sich der Bundesrat damit befassen?
• Ist eine Tendenz im Bundesrat zur Frage der Anpassung der Betreuervergütung
abzusehen?
• Wird Ihrer Einschätzung nach die Anrufung des Vermittlungsausschusses
notwendig sein?
Mit freundlichen Grüßen
D.Faller
Liebe Frau F.,
der Landtag begrüßt eine Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Mit einem Entschließungsantrag wurde die Landesregierung aufgefordert, sich nach dem Abschluss der rechtstatsächlichen Erhebung für die Erhöhung einzusetzen. Zudem sollten ein Runder Tisch u. a. mit den Verbänden der Berufsbetreuer einberufen und ein Aktionsplan aufgestellt werden. Die Landesregierung wird diesen Runden Tisch weiterführen, den Aktionsplan fortschreiben. Leider musste die Abstimmung über die Erhöhung der Vergütung im Bundesrat von der Tagesordnung genommen werden, da sich keine Mehrheit abzeichnete. Die Landesregierung wirbt weiterhin um Zustimmung.
Viele Grüße
Team Weil