Frage an Stephan Weil von Bärbel W. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Weil,
soweit es mir bekannt ist haben wir in Deutschland ein Grundgesetz in welchem es unter anderen zu lesen ist, damit jeder Bürger gleich dem anderen ist, egal welcher Hautfarbe, Religion etc. er angehört.
Es wäre sehr nett von Ihnen wenn Sie mir mitteilen könnten, auf welcher Rechtsgrundlage Kindern von Beamten mehr Kindergeld per Monat gezahlt wird als allen anderen.Ein Kind kommt NICHT als Beamter zur Welt und hat demnach NUR die gleichen Rechte wie jedes andere Kind auch oder sehe ich das nicht richtig ?
Mit freundlichen Gruß
B. Wilke
Sehr geehrte Frau Wilke,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Gewährung von Kindergeld richtet sich nach den §§ 82 - 78 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Die Höhe des Kindergeldes ergibt sich für alle Anspruchsberechtigten aus § 66 EStG. Eine gesonderte Kindergeldregelung für Kinder von Beamtinnen und Beamten gibt es nicht.
Beamtinnen und Beamte erhalten jedoch für jedes Kind einen Zuschlag zu Ihrem Gehalt von Ihrem Arbeitgeber - dem Bund, dem Land oder der Kommune. Diese kindbezogenen Gehaltsbestandteile sind Ergebnis des so genannten „Alimentationsprinzips“. Nach diesem verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz hat der Staat in seiner Rolle als Dienstherr der Beamtinnen und Beamten auch für die (unmittelbare) Familie der Beamtin bzw. Beamten (Ehepartner, Kinder) Sorge zu tragen.
Das Alimentationsprinzip ist das Gegenstück zur Pflicht der Beamtin bzw. des Beamten, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Es schützt die Beamtinnen und Beamten vor willkürlichen Eingriffen in ihr Gehalt, da es den Beamtinnen und Beamten verboten ist, etwa durch Streik für ihre Interessen einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil