Frage an Stephan Weil von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weil,
immer wieder hört man, dass Bürger und Presse trotz eindeutiger Gesetze (z.B. Informationsfreiheitsgesetz oder sonstiger Bestimmungen) sich Akteneinsicht erkämpfen müssen, nicht selten bis zum BVerwG.
Würden Sie bei folgender Landtags-Geschäftsordnungsbestimmung:
"In die Protokolle nicht öffentlicher Ausschusssitzungen kann bei berechtigtem Interesse Einsicht gewährt werden.", einem Petenten das berechtigte Interesse zubilligen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
an dieser Stelle ist es nicht möglich, ganz konkrete Einzelfälle zu erörtern. Eine SPD-Landesregierung wird aber auf jeden Fall ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild von bereits elf Bundesländern auf den Weg bringen und bei Projekten der Verwaltungsmodernisierung eine E-Government-Strategie erarbeiten, die Transparenz, Bürgernähe und Partizipation in den Mittelpunkt stellt.
Mit bestem Gruß,
Stephan Weil