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Stephan Weil
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Frage von Holger H. •

Frage an Stephan Weil von Holger H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Weil,

die derzeitige Landesregierung hat 2011 eine Gesetzesinitiative (BR Drs. No: 356/11) eingebracht, mit der sie beinahe wortgleich die ihre gescheiterte Initiative von 2005 (815/05) wiederholte.

Mit diesem Gesetz sollen künftig Handwerksbetriebe ohne Meistertitel, die ordnungsgemäß angemeldet sind, Steuern und Sozialabgaben zahlen und zufriedene Kunden haben:

- ein Werbeverbot erhalten,
- bei den Telekomunternehmen nach den Stammdaten durchforscht werden können – von jedem Ordnungsamt.
- Hausdurchsuchungen sogar ohne einen Richterbeschluss und verdachtslos über sich (auch in Kundenwohnungen) ergehen lassen müssen.

Sehr trickreich ist das Ganze als "Schwarzarbeit" im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt.

Herr Weil:

1. Wie stehen Sie zu der Frage, dass „unerlaubte Handwerksausübung“ im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt ist?

2. Wird eine von Ihnen angeführte Landesregierung diese Initiative noch einmal aufleben lassen?

3. Stehen Sie persönlich in Kontakt zu meisterfreien Handwerksunternehmen im Lande Niedersachsen?

4. Handwerksunternehmen aus der ganzen EU können mittlerweile nahezu alle Aufträge auch nach Niedersachsen hinein erledigen, ohne dass Ihnen Schranken in den Weg gelegt werden dürfen. In Niedersachsen ansässige Unternehmen ohne Meistertitel erfahren dagegen regelmäßig Behördenärger bis hin zu Untersagungen und Durchsuchungen. Die derzeitige Landesregierung setzt alles daran, das noch zu verschärfen (s.o.). Herr Weil, wie wird eine von Ihnen geführte Landesregierung mit meisterfreien Handwerksunternehmen in Niedersachsen umgehen?

5. Welche Vorhaben im Umfeld des freien Handwerks haben Sie geplant, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Herrmann,

die von der derzeitigen Landesregierung in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative verfolgt prinzipiell das Ziel fairer Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus geht es auch um den Verbraucherschutz und die Durchsetzung staatlicher Interesse. Diesen Zielen fühle auch ich mich verpflichtet.

Zu 1.
Ich möchte auf die Vorbemerkung verweisen. Eine „unerlaubte Handwerksausübung“ ist illegal. Daher begrüße ich, dass diese Form der „Betätigung“ im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt ist.

Zu 2.
Die seinerzeitige Initiative ist nicht prinzipiell zu kritisieren. Die Detailregelungen sind aber sicher zu gegebener Zeit kritisch zu bewerten. Welche Regelungen sind denn aus Ihrer Sicht sinnvoll bzw. wettbewerbsverzerrend?

Zu 3.
Bislang nicht. Ich bin jedoch durchaus daran interessiert, mit einem Verband (sofern es einen solchen gibt) in Kontakt zu treten. Gibt es eine Interessenvertretung der meisterfreien Handwerksunternehmen und wenn ja, können Sie einen Kontakt vermitteln?

Zu 4.
Eine von mir geführte Landesregierung wird alle Handwerksunternehmen, die sich an die bestehenden Regeln halten, unterstützen. Sonderregelungen für bestimmte Bereiche des Handwerks stehe ich jedoch skeptisch gegenüber.

Zu 5.
Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, bin ich sehr an einem regelmäßigen Austausch interessiert. Für Maßnahmenvorschläge bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Weil

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