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Stephan Grüger
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Frage von Bärbel D. •

Frage an Stephan Grüger von Bärbel D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Grüger,
schon bald soll der Migrationspakt unterzeichnet werden, die Dänen, USA und Ungarn haben nicht unterzeichnet.
Was kommt auf uns zu in Deutschland, wenn die Regierung dieses Papier unterzeichnet und zustimmt? Wie stehen Sie persönlich dazu?

Ich freue mich auf Rückmeldung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
B. D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

zwar bezieht sich Ihre Frage an mich als Landtagsabgeordneten nicht auf ein landespolitisches Thema, denn die deutschen Länder sind für den Migrationspakt nicht zuständig, da es sich hier staatsrechtlich um eine ausschließliche Zuständigkeit der Bundesregierung handelt (siehe unten). Gleichwohl will ich Ihnen gern die Faktenlage darstellen:

Der inzwischen ausverhandelte und zur Unterzeichnung vorliegende Globale Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz. Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. Rechtliche Verpflichtungen werden nicht begründet. Der Globale Migrationspakt zielt auf eine Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Migration. Ziel des Paktes ist, die irreguläre Migration zu reduzieren und die humanitäre Situation von Flüchtlingen, insbesondere von auf der Flucht befindlichen Kindern zu verbessern.

Der Migrationspakt richtet sich damit appellatorisch vor allem an solche Staaten, die - im Gegensatz zu Deutschland - ihren humanitären Pflichten nicht gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Grüger, MdL

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