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Stephan Flindt
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Frage von Christoph M. •

Welche Position vertreten Sie in der Diskussion um eine mögliche Impfpflicht gegen SARS CoV2 (allgemein oder für bestimmte Berufszweige)?

Wie beurteilen Sie die Berechtigung der bereits eingeleiteten Regelungen, welche erklärter Maßen Menschen dazu bringen sollen, sich für eine Impfung zu entscheiden und damit de facto als indirekter Impfzwang wirken, spätestens wenn die vorgeschriebenen die Antigen-Schnelltests von den Bürgern selber zu bezahlen sind? Halten Sie es für verfassungsgemäß, die Gültigkeit der Grundrechte für eine Personengruppe (Nicht Geimpfte) vom Impfstatus bzw. von der nötigen Finanzkraft zur Finanzierung von Antigen-Schnelltests abhängig zu machen? Wie beurteilen Sie die z.B. in Hamburg rechtlich ermöglichte „2G-Regelung“, welche -auf privatrechtlicher Grundlage- nicht Geimpfte von Teilen des öffentlichen Lebens ausschließt?
Sehen Sie sich in der Lage, diejenigen Bürger in ihren Belangen und Nöten politisch zu vertreten, die sich gegen eine Impfung gegen SARS CoV2 entscheiden?

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Antwort von
PIRATEN

Hallo Herr M.

gerne beantworte ich Ihre Frage. 
Vorab, die Piratenpartei, die ich ja repräsentiere, ist keine Verbotspartei. Wir möchten den Menschen nicht vorschreiben wie sie zu leben haben und wie nicht. Vermutlich werden Ihnen meine Antworten dennoch nicht gefallen, aber diese Gefahr gehe ich ein. 
Indirekter Impfzwang. 
Zunächst einmal, wer ist denn der Staat? Der Staat ist die Gesamtheit der Bürger. bin diesen Bürgern sind mittlerweile, Stand heute, 62,4% vollständig geimpft, 66,7% haben mindestens eine Impfdosis erhalten. Die Regierung hat allen Bürgern ein kostenloses Impfangebot gemacht und kostenlose Tests angeboten, solange die Impfstoffe noch knapp waren und die Impfkampagne noch schleppend gelaufen ist. 
Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt das Impfangebot aufrecht erhalten und jeder kann sich selbst und andere durch die Impfung entsprechend schützen. 
Ob es also verfassungskonform ist, dass Ungeimpfte jetzt für die Tests zahlen müssen, kann ich nur mit Ja beantworten. Es gibt kein Grundrecht auf einen kostenlosen Test. 
Die Frage, ob 3G oder 2G ist schon schwieriger zu beantworten. Die Regierungen kämpfen gegen eine Pandemie an, die weltweit schon immense Tote gekostet hat. Die Vorsorge gegenüber vulnerablen  Menschen hat die Einschränkungen nötig gemacht, das hat uns Bilder wie in den USA und Italien erspart. Im Hinblick auf den Schutz von Menschen, die sich nicht impfen lassen können (Vorerkrankungen, Schwangerschaft,etc) sehe ich die Maßnahmen die bisher getroffen wurden zumindest als maßvoll an. 
Im privatrechtlichen Umfeld, das Sie ansprechen, gilt ja oft das Hausrecht. Jeder Gastwirt, jedes Theater und Kino kann also immer entscheiden wen es einlässt oder nicht. Wer die Verantwortung für seine Gäste sehr ernst nimmt wird mit diesem Hausrecht restriktiv umgehen, ich fürchte, dagegen werden Sie nicht ankommen. 
 

Das Thema ist emotional aufgeladen, das ist mir klar. Persönlich kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es mir völlig unverständlich ist, warum man mitten in einer Pandemie zum Impfgegner wird. Jahrhundertelang waren Menschen schrecklichen Pandemien ausgesetzt, die erst im 20.Jhdt, mit Impfstoffen zu bekämpfen waren, oder erst mit modernen Mitteln heilbar wurden. Diese Impfungen sind ein immenser Fortschritt in unserer Gesundheitsversorgung. Das Risiko durch die Impfungen einen ernsten Schaden davonzutragen ist sehr überschaubar, das Risiko an Corona zu erkranken, zu versterben, oder langfristige Schäden davonzutragen sind ungleich höher. 
 

Das im Zusammenhang mit den Impfungen geprägte Wort ‚Impfprivileg‘ halte ich übrigens für falsch. Geimpfte bekommen ihr normales Leben zurück, wie es vor der Pandemie lebbar gewesen ist. Ungeimpfte müssen sich an die Einschränkungen weiterhin halten. 
Mein persönlicher Wunsch wäre definitiv die Erreichung der Herdenimmunität um allen Menschen ihr normales Leben wieder zu ermöglichen, aber davon sind wir leider noch ein Stück entfernt.