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Stephan Christ
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Frage von Heiner K. •

Wann ist mit einer Verordnung i.S.d. 36a NbesG zu rechnen? Das Gesetz ist bereits seit dem 01.01.2023 in Kraft. Gehen Sie sodann von einer verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten aus?

Sehr geehrter Herr C.
ihr Parteikollege Herr Finanzminister Heere hat den zugrunde liegenden Gesetzesentwurf (Gesetzentwurfs 18/11498) als "schwebend verfassungswidriges Gesetz" (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen) bezeichnet.
Trotzdem wurde es am 23.09.2022 verabschiedet und ist am 01.01.2023 ohne wesentliche Änderungen in Kraft getreten. Wie soll nun die zeitlich längst überfällige Verodnung zu einer verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten führen, wenn man das zugrunde liegende Gesetz bereits für verfassungswidirg hält?
Gerade vor der aktulellen Stimmung im Land plädiere ich für ehrliche und verfassungskonforme Gesetze/ Diskussionen.
Über eine Rückmeldung ihrerseits (auch gerne unter Berücksichtigung der Stellungnahmen im Anhörungsverfahren, die die Verfassungswidirgkeit offenkundig nachweisen) wäre ich dankbar.
Viele Grüße

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zum niedersächsischen Besoldungsgesetz. Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt.

Falls Sie konkreter Auskunft zu dem aktuellen Stand der Verordnung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Finanzministerium, da dies in deren Zuständigkeit liegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Christ  

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