Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brandner,
Prof. Michael Buback, Sohn des ermordeten Bundesanwalts Siegfried Buback, verdanken wir u.a. den Hinweis auf die "Zusammenarbeitsrichtlinie". In einem Leserbrief an den SPIEGEL schrieb er zu - von ihm ja akribisch dokumentierten- Ermittlungsproblemen: "Die Fehler und Versäumnisse, auch das Verschwinden des Fluchtautos und das Durchwinken der am Tatort in ihren Autos sitzenden Zeugen ohne Registrieren ihrer Namen, entsprechen nicht der Strafprozessordnung, eher der "Zusammenarbeitsrichtlinie", die damals galt.
Danach können sich Geheimdienste, insbesondere wenn ihre geheimen Mitarbeiter als Beschuldigte oder Zeugen in Verfahren involviert sind, mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, die die Polizei anweist, mit weiteren Ermittlungen innezuhalten. Wenn dies noch so gilt, ist nach dem Sinn auch anderer Prozesse zu fragen, etwa dem gegen den NSU." (Zitatende)
Hierzu meine Fragen an Sie, der Sie von Beruf Rechtsanwalt und nun auch Mitglied im Richterwahlausschuß des Landtages sind::
1.) Gilt die erwähnte "Zusammenarbeitsrichtlinie" in Thüringen bzw. anderso noch immer?
2. Falls sie gilt noch gilt: Darf also der Soz.Päd. Stephan Kramer (als neuer Präsident des Verfassungsschutzamtes) dann in besagter Weise womöglich angestrengte Ermittlungsverfahren gegen seine Leute abblasen, wenn ihm das gefällt?
3. Unternimmt die AfD in Thüringen und anderswo ggf. etwas gegen die "Zusammenarbeitsrichtlinie" oder ist sie für deren Fortbestand bis in die Zeit der angestrebten Machtübernahme hinein?
Ich bitte um wahrheitsgemäße und vollständige Antworten.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.