(...) danke für Ihre Frage. Eine abschließende Positionierung der AfD ist mir nicht bekannt. Derzeit wird das Thema umfassend auch innerhalb fraktionsübergreifender Arbeitsgruppen im Bundestag diskutiert. (...)
(...) Die Verursachung eines Verkehrsstaus, infolgedessen andere Verkehrsteilnehmer Zeit verlieren oder körperliche Strapazen auf sich nehmen müssen, ist für die Betroffenen natürlich ärgerlich, wird jedoch aufgrund der geringen Belastung nicht vom Strafrecht erfasst, sondern kann lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nichtsdestotrotz sollte die Gesellschaft sich nicht mit der Situation abfinden, sondern konkret deutlich machen, dass derartige „Traditionen“ bei uns keinen Platz finden. (...)
(...) Der Bürger hat aber zumindest alle vier Jahre die Möglichkeit, sich ins Gedächtnis zu rufen, wie er auf die Politik reagieren kann - nämlich an der Wahlurne. Das sogenannte Klimapaket wird eine Reihe von Änderungen mit sich bringen, die den Bürger belasten - als AfD haben wir dafür unsere Stimme nicht gegeben. (...)
(...) eine Änderung des Gesetzes ist für Ihren Fall nicht nötig. Bei einem Vermögensschaden i.H.v. 400.000 – 500.000 € liegt ein Betrug in einem besonders schweren Fall nach § 263 I, III S. 2 Nr. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat halte ich den Einfluss von Lobbyisten für gefährlich, wenn es sich tatsächlich um Einfluss und nicht um bloße Beratung handelt. Mit Betroffenen von Gesetzesvorhaben in den Dialog zu treten, ist enorm wichtig. (...)
(...) Ich würde Sie bitten, diese Frage jenen zu stellen, die sich dafür entschieden haben, dem Gesetz zuzustimmen. Wenn Sie allerdings mich fragen, so sehe ich eine Mischung aus Desinteresse und mangelnden Fähigkeiten als Grund dafür, dass komplexe Gesetzentwürfe von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen durchgewunken werden. Dass unserer Fraktion die Risiken offenbar bekannt waren, zeigt unsere Ablehnung des Gesetzentwurfes. (...)