Wie steht die AFD zum, von der SPD im Jahr 2004, eingeführten Gesetz (Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen) und würde sie der Streichung uneingeschränkt zustimmen?
Menschen die im Rahmen ihrer Altervorsorge Geld in Betriebsrenten und Direktversicherungen investieren, werden hier DOPPELT zur Kasse gebeten und die Altersvorsorge reduziert sich aufgrund dieser gravierenden Ungerechtigkeit deutlich.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/15788) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass alle staatlich geförderten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge nur einmalig mit Beitragszahlungen zur Sozialversicherung belastet werden. Auch sollen auf Antrag von Betroffenen doppelt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rückerstattet werden.
Zur Begründung heißt es, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sehe ab 2020 einen Freibetrag von nur 159,25 Euro vor. Die systematischen Fehler jedoch, die eine betriebliche Altersvorsorge unattraktiv für Vorsorgewillige machten, weil sie zu wenig ertragreich sei, würden nicht beseitigt. Hierzu gehöre vorrangig die Korrektur des Fehlers der doppelten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge.