Wie möchte die AfD mit ausländischen Straftätern umgehen?
Sehr geehrter Herr Brandner,
Als überzeugte AfD-Wählerin, die eine Mitgliedschaft in der Partei in Erwägung zieht, interessiert mich folgende Frage:
Die AfD fordert, ausländische Straftäter abzuschieben. Politiker linker Parteien wie Claudia Roth und Gregor Gysi betonen hingegen, dass ein ausländischer Straftäter zunächst ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren durchlaufen, gegebenenfalls eine Haftstrafe verbüßen und erst danach abgeschoben werden sollte. Nicht zu vergessen sind zivilrechtliche Ansprüche welche seitens der Opfer geltend gemacht werden könnten (Beispiel: Schmerzensgeld).
Wie sehen Sie das als Rechtsanwalt? Würde die AfD tatsächlich kriminelle Ausländer ohne ein rechtsstaatliches Verfahren samt der vorherigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe abschieben?
Unabhängig davon ändert mein Anliegen nichts an der Tatsache, dass abgelehnte Asylbewerber bereits vor der Straftat aus der Bundesrepublik hätten ausgewiesen werden müssen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Es steht für mich außer Frage, dass Straftäter schnellstmöglich abgeschoben werden müssen.