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Stephan Brandner
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Frage von Michael W. •

Sehr geehrter Herr Brandner, wann stellt die AfD-Fraktion einen Misstrauensantrag gegen die Ampelregierung?

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Sehr geehrter Herr W.

einen Misstrauensantrag gegen die Regierung kennt das Grundgesetz nicht. Viel mehr besteht die Möglichkeit ein konstruktives Misstrauensvotum auszusprechen (Art. 67). Nach § 97 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss der Antrag nach Art. 67 GG von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebenso großen Fraktionunterzeichnet sein. Die AfD-Fraktion stellt allerdings kein Viertel. Insofern ist es uns nicht möglich, einen solchen Antrag zu stellen, solange uns nicht ein Viertel der Wähler unterstützt.

Beste Grüße

Stephan Brandner 

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