Frage von Michael W. • 27.07.2022
Sehr geehrter Herr Brandner, wann stellt die AfD-Fraktion einen Misstrauensantrag gegen die Ampelregierung?
Antwort von Stephan Brandner AfD • 28.07.2022
Sehr geehrter Herr W.,
einen Misstrauensantrag gegen die Regierung kennt das Grundgesetz nicht. Viel mehr besteht die Möglichkeit ein konstruktives Misstrauensvotum auszusprechen (Art. 67). Nach § 97 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss der Antrag nach Art. 67 GG von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebenso großen Fraktionunterzeichnet sein. Die AfD-Fraktion stellt allerdings kein Viertel. Insofern ist es uns nicht möglich, einen solchen Antrag zu stellen, solange uns nicht ein Viertel der Wähler unterstützt.
Beste Grüße
Stephan Brandner