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Stephan Brandner
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Frage von Robert W. •

Minister schwören einen Eid in Deutschland. Wie kann man diese Politiker verklagen, wenn Sie nachweislich dem eigenen Land schaden?

Guten Tag Herr Brandner, vielen Dank für Ihren täglichen Einsatz und dass Sie im Namen des Grundgesetzes für die Rechte der Bürger kämpfen und sich darum einsetzen.

Meine Frage: gewählte oder bestimmte Minister in Deutschland schwören einen Eid, dass sie Schaden vom Deutschen Volke abwenden. Kann man denn Minister verklagen, wenn Sie bewusst das deutsche Volk schaden? Gerade jetzt, wo ein normaler Menschen diese Entscheidungen bezüglich der Gasimporte und massiven Preiserhöhungen nicht mehr nachvollziehen kann. Die Entscheidungen der Minister schaden dem ganzen Land.

Beste Grüße und vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
Robert W. aus dem schönen Hessen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.

danke für Ihre Frage.

Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Art. 56 GG vorgesehenen Eid. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Auf Wunsch des zu vereidigenden Regierungsmitglieds kann die religiöse Beteuerung entfallen.

Nach absolut herrschender Ansicht in der Literatur begründet die Ableistung des Eides gemäß Art. 64 Abs. 2, 56 GG weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten der Bundesregierungsmitglieder. Er ist „in keinem denkbaren Sinne konstitutiv“, sondern bekräftigt vielmehr deklaratorisch die im einfachen Recht und insbesondere in der Verfassung fixierten Pflichten von Bundeskanzler und Ministern. Eine etwaige Zuwiderhandlung ist demnach weder gerichtlich angreifbar noch strafbewehrt.

Die maßgebliche Bedeutung des Eides liegt somit außerhalb der rechtlichen Sphäre. Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag und „in einer Form, die den besonderen Ernst dieses Versprechens dokumentiert“, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.

Aufgrund dieser Rechtsauffassung kann unserer Ansicht nach auch auf einen Amtseid verzichtet werden, was aber die aktuelle Rechtslage nicht her gibt.

Beste Grüße 

Stephan Brandner

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