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Stephan Brandner
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Frage von Ron A. •

Auf welcher Grundlage wird in der Asylpolitik Art 16a Absatz 2 von der Bundesregierung ignoriert? Gemäß dem GG ist nur der Asylberechtigt welcher nicht durch einen sicheren Drittstaat reist .

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Danke für Ihre Frage. 
In der öffentlichen Wahrnehmung verkannt wird, dass weniger als 1% der Flüchtlinge nach Art.16a anerkannt wird. 

Im Jahr 2022 hat das BAMF über die Anträge von 228.673 Personen entschieden, 78.719 mehr (+52,5 Prozent) als im Jahr 2021.

40.911 Personen (17,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.937 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art.16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.

57.532 Personen (25,2 Prozent) wurde subsidiärer Schutz nach § 4 des Asylgesetzes zuerkannt. Darüber hinaus hat das BAMF bei 30.020 Personen (13,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 49.330 Personen (21,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 50.880 Personen (22,3 Prozent).

Insofern ist die Diskussion um Art. 16a weit ab von der eigentlichen Problematik.

Beste Grüße 

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