Frage an Stephan Brandner von Stephan B. bezüglich Gesundheit
Warum braucht der Bundestag für die Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite keine 2/3 Mehrheit in der Abstimmung? So ein tiefgreifender Einschmitt darf doch nicht von einer einfachen Mehrheit bestimmt werden, denke ich.
Sehr geehrter Herr Bünger,
danke, das ist eine sehr gute Frage. Die epidemische Lage wurde mit einer sehr knappen Mehrheit verlängert. Auch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen zur Folge hatten, wurden mit sehr knapper Mehrheit verabschiedet. Eine 2/3 Mehrheit ist allerdings nur für Grundgesetzänderungen vorgesehen. Selbst massive Einschränkungen, wie wir sie erlebt haben, werden als mit einer kleinen Mehrheit durchgewinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner