Frage an Stephan Brandner von Marcell M. bezüglich Staat und Verwaltung
Wie werden Sie und Ihr Parteie auf die Anfrage zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)
Mit dem Urteil vom BVerfG Urt. v. 31.07.1973, Az. 2 BvF 1/73 und der Bestätigung Urt. v. 21.10.1987, Az.2 BvR 373/83 verfahren/umgehen?
Sehr geehrter Herr Meinert,
danke für Ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Trotz dieser staatsrechtlichen Identität hat sich die Staatsform und die Verfassung der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz aber grundlegend geändert. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht seitdem eine parlamentarische Demokratie – zu der sie auch legitimiert ist. Ob es hierzu eine offizielle AfD-Position gibt, ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner