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Stephan Brandner
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Frage von Martin H. •

Frage an Stephan Brandner von Martin H. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Brandner,

in Ihrem heutigen Beitrag auf der Internetseite der AfD zur Ankündigung von Bundespräsident Steinmeier, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren, beschreiben Sie die Novelle des Infektionsschutzgesetz als verfassungswidrig (Quelle: https://www.afd.de/stephan-brandner-keine-zweite-amtszeit-fuer-unwuerdigen-und-unfaehigen-praesidenten-steinmeier/) und behaupten, dass der BP dieses Gesetz ohne Prüfung durchgewunken habe. Dazu hätte ich zwei Fragen:
1) Welches Gericht hat die Novelle des Infektionsgesetzes wann als verfassungswidrig erklärt? (Stimmt es, dass nur das Bundesverfassungsgericht ein Bundesgesetz als verfassungswidrig erklären kann?)
2) Können Sie belegen, dass das Bundespräsidialamt die Novelle des Infektionsschutzgesetzes nicht geprüft hat? (Und wenn ja, welche Belege können Sie vorweisen?)

Ich gebe zu, es sind vier Fragen....

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antworten und mit sonnigen Grüßen

Martin Hellwig

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Antwort von
AfD

Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Bislang keines. Verfassungsbeschwerden wurden jedoch eingereicht und harren der Bearbeitung. Eine abstrakte Normenkontrollklage wurde leider durch die Altparteien vereitelt (warum wohl?). Ihre Unterfrage ist dahingehend zu beantworten, dass diese Absolutheit nicht für vorkonstitutionelle Gesetze gilt.
2. Das ergibt sich - nahezu zwingend - aus dem zeitlichen Ablauf und der Tatsache, dass das Ergebnis einer (gründlichen) Prüfung nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Nichtausfertigung hätte gewesen sein können.

Viele Grüße sendet
Stephan Brandner

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