Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Brandner,
mich interessiert weiterhin(1), ob Sie nun die Fragen um das Thema der "Zusammenarbeitsrichtlinie" (s. SPIEGEL-Beitrag Prof. M. Buback, 2) beantworten können und WOLLEN, welche ich Ihnen 2015 gestellt hatte (3) oder was Sie nun daran hindert:
1.) Gilt die von Prof. Buback erwähnte "Zusammenarbeitsrichtlinie" in Thüringen bzw. anderswo noch immer?
2. Falls sie noch gilt: Darf also z.B. der Soz.Päd. Stephan Kramer (als Präsident des Verfassungsschutzamtes) dann in besagter Weise womöglich angestrengte Ermittlungsverfahren gegen seine Leute abblasen, wenn ihm das gefällt?
3. Unternimmt die AfD etwas gegen die "Zusammenarbeitsrichtlinie" oder ist sie für deren Fortbestand bis in die Zeit der angestrebten Machtübernahme hinein?
Mich interessiert auch, welchem Personenkreis -nach Ihrer Überlegung- die "Zusammenarbeitsrichtlinie" nützen würde, wenn schon womöglich nicht der Rechtssicherheit und damit der Mehrheit der Bürger in Deutschland.
Wäre es Ihrer Meinung nach erlaubt, an Nutznießerschaft supranationaler Kreise zu denken oder gibt es dann Ärger mit dem Zensor hier oder woanders?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) vgl. Ihre Antwort https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/fragen-antworten/270975
2) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-135692260.html
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/question/2015-12-10/19974
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Frage. Über die von Ihnen dargestellten Zusammenhänge habe ich keine Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner