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Stephan Brandner
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Frage von Peter N. •

Frage an Stephan Brandner von Peter N. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Brandner,
ich schätze sehr ihre Beiträge. Sie sind einer der Wenigen der auch unbequeme Dinge beim Namen nennt. Meine Frage:
Warum wird das Bundesverfassungsgericht nicht aktiv, wenn Corona Maßnahmen nicht verhältnismäßig sind oder gar gegen die Verfassung verstoßen ?
Warum reicht die AFD beim Verfassungsgericht keine Eilanträge ein, um Corona Maßnahmen die gegen die Verfassung verstoßen zu stoppen ?
Warum kann ein so genanntes Corona Kabinett mit 16 MP und der Kanzlerin die Geschicke in der Krise bestimmen, wenn so was gar nicht in der Verfassung vorgesehen ist und warum wird das Parlament umgangen und was tut die AFD dagegen ?
Danke für eine Stellungnahme im Voraus
Peter Nessel

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Nessel,

danke für Ihre Fragen. Das Bundesverfassungsgericht wird nicht von sich aus tätig, sondern nur nach einer Klage. Die AfD-Fraktion und die AfD als Partei sind jedoch nicht uneingeschränkt klageberechtigt. Die wichtigsten Verfahrensarten finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/wichtige-verfahrensarten_node.html

Als AfD haben wir bereits mehrfach Normenkontrollverfahren angestrebt, jedoch fehlt es uns an den 25% der Bundestagsabgeordneten, die mitzeichnen. Was das Seuchenkabinett angeht, so wird betont, dass dort keine Entscheidungen getroffen werden, sondern nur Beratungen stattfinden und die Entscheidungen durch die Ministerpräsidenten getroffen werden. Wir fordern mehr Mitbestimmung der Parlamente. Meinen Antrag finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2645/264572.html

Beste Grüße

Stephan Brandner

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