Frage an Stephan Brandner von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt, dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.
Sehr geehrter Herr N.,
ich sehe keinen Vorteil im imperativen Mandat. Setzt der Madatsträger die inhaltlichen Vorgaben, für die er gewählt wurde, nicht um, so wird seine Wählerschaft in der Zukunft die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner