Frage an Stephan Brandner von Martin S. bezüglich Bundestag
Guten Tag Herr Brandner,
Sie haben Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes unter Drs. 19/25417 eingebracht.
Im Wahlprogramm der AfD findet sich auf Seite 8 folgendes: (Zitat)“Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden"
Frage: wie passt der Antrag zum eigenen Wahlprogramm? In wie weit hält sich die AfD-Spitze an die durch die Basis erarbeiteten und genehmigten Programme gebunden?
Wozu dient ein Strategie- und Zielpapier an das sich die gewählten Abgeordneten nicht halten? An welche weiteren Punkte des Wahlprogramms (und somit der Vereinbarung mit dem Wähler) hält sich die Fraktion weiterhin nicht gebunden?
Zur weiteren Einschätzung der Glaubwürdigkeit der AfD vor den kommenden Wahl freue ich mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antw.: Vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse. Solange die Voraussetzungen für Grundgesetzänderungen so sind, wie sie sind, müssen und werden wir uns daran halten, unabhängig davon, daß wir Einiges ändern wollen.
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner