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Frage von Detlef S. •

Frage an Stephan Brandner von Detlef S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandner,

Ich schreibe gerade einen Kurzartikel über das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zum "Bevölkerungsschutzgesetz". Dabei bin ich auf die Abkürzung "nicht abg." gestoßen. Könnten Sie mir erklären, was genau es damit auf sich hat und wie sich das ggf. von "enthalten" unterscheidet? Meinen Dank im Voraus! Und besten Dank an Ihre Partei für ihr geschlossenes Nein zu diesem Gesetz!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scholz,

danke für Ihre Frage. Das Kürzel bedeutet nicht abgegeben. Das kommt vor, wenn Personen z.B. krank sind oder in Quarantäne. Der Abgeordnete hat dann an der Abstimmung nicht teilgenommen. Es besteht auch die Möglichkeit, ganz bewusst nicht teilzunehmen.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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