Frage an Stephan Brandner von Valentin Luca H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandner,
Ich schreibe eine Projektarbeit zum Thema Meinungsfreiheit und mich würde ihre Meinung zu ein paar Fragen interessieren:
- Wo sehen Sie die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland?
- Finden Sie, dass Kritik an religiösen Figuren gleich zu setzen ist mit Kritik an weltlichen Figuren, bezogen auf die Meinungsfreiheit (Mohammed-Karikaturen, Emmanuel Macron)?
- Fühlen Sie sich in Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in Ihrer Meinung eingeschränkt?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlich Grüßen
Valentin Hübner
Sehr geehrter Herr Hübner,
danke für Ihre Fragen.
1.Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. Darüber hinaus gibt es eine Viel zahl von Urteilen des BVerfG und eine Reihe interessanter Abhandlungen, die sich mir der Frage beschäftigen.
2. nein
3. Die Frage ist unverständlich, aber natürlich spielt die Meinungsfreiheit für Abgeordnete eine besonders große Rolle, da die freie Meinungsäußerung wichtiger Grundpfeiler des Daseins eines Abgeordneten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner