Frage an Stephan Brandner von Holger F. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Brandner,
in den Servus Nachrichten vom 10. November tauchen Sie in einem Beitrag auf. Konkret geht es hier um die Klage der AfD gegen die allgemeine Maskenpflicht im Bundestag.
Wörtlich sagen Sie: "Wir meinen, das Hausrecht gibt es nicht her, so massive Einschränkungen in das Mandat bei Abgeordneten vorzunehmen."
In vielen Bereichen in Deutschland, sei es im Einzelhandel, in der Gastronomie (wenn diese wieder geöffnet ist, aber auch in den Monaten Mai - Oktober), in der Pflege, in den Schulen, im ÖPNV usw. besteht diese Maskenpflicht. Es geht nicht darum, ob das Tragen einer Maske sinnvoll ist oder nicht, es geht hier einzig um Ihre Aussage.
Die Maskenpflicht im Bundestag gilt in den verschiedenen Räumen und Sälen nicht am Platz, sie gilt nicht während der Reden im Plenarsaal sowie in den Büros, sofern hier Abstand gewahrt werden kann.
Könnten Sie daher bitte konkret erläutern, inwiefern tatsächlich Ihre Mandatsausübung durch die allgemeine Maskenpflicht eingeschränkt ist.
Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Fischer,
ein Kleidungsstück, ein Accessoire oder sonst etwas vorzuschreiben, was jeder Abgeordnete zwingend tragen muss, deckt sich nicht mit unseren Vorstellungen eines freien Mandates.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner