Frage an Stephan Brandner von Bernhardt S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Brandner,
auf der Internet Seite des SWR (Marktcheck) habe ich folgenden Text gefunden
(es handelt sich um einen Artikel zu Fragen bzgl. des Corona Virus mit dem Titel: FRAGEN, REGELN UND VERBOTE
Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?)
Link dazu:
https://web.archive.org/web/20200908121318/https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html
"Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."
Handelt es sich dabei um die sprichwörtliche 'Fake News' oder entspricht das der
aktuellen Gesetzeslage ?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Schmidt
Danke für Ihre Frage, zu deren Beantwortung Sie sich jedoch an den SWR wenden müßten, denn der hat diese Behauptung ja aufgestellt.
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner