Frage an Stephan Brandner von Peter S. bezüglich Recht
Herr Brandner,
Sie haben in einer anderen Antwort eine Reform des Jugendstrafrecht gefordert. Bedeutet das, dass Jugendliche nach erwachsenen Strafrecht verurteilt werden sollen. Wollen sie auch die Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren ändern, falls ja, wie? Was ist mit der deliktfähigkeit von 6 Jahren? Soll hier auch eine Änderung erfolgen? Für konkrete Antworten des Rechtsexperten der AfD wäre ich dankbar.
P. S.
Sehr geehrter Herr Scholz,
in unserem Wahlprogramm legen wir uns diesbezüglich fest:
"Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein gera- dezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.
Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden." Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/050/1905040.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner