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Frage von Gerd L. •

Frage an Stephan Brandner von Gerd L. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Guten Tag Herr Brandner,

es wird darüber debattiert, dass das Wahlrecht auf ein Alter von 16 Jahren herabgesetzt werden soll. Bedeutet das im gleichem Zuge, dass ein 16-Jähriger auch in den Bundestag gewählt werden kann und dieser Jugendliche auch nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fallen würde? Schließlich hat er ja wohl die Reife dann auch zu seiner Reife zu stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Lukoschus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

danke für Ihre Frage. Derzeit sind die Diskussionen, die immer wieder aufflammen noch sehr wenig konkret. Ob es sich um das aktive und das passive Wahlrecht handeln könnte wurde in dieser Form aus meiner Sicht noch nicht gesagt, jedoch lehnen wir derartige Vorstöße entschieden ab. Sinnvoller erscheint uns eine Reform des Jugendstrafrechts – die wird jedoch von den Verantwortlichen strikt abgelehnt. Es scheint, als wolle sich so manche Partei eine neue Wählergruppe erschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Brandner

 

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