Frage an Stephan Brandner von Jörn L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brandner:
Um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Lockdown abzufedern, hatten Bundesregierung und die einzelnen Länder für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige sog. Corona-Soforthilfen beschlossen und die beantragten Hilfen auch recht zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt.
Nun aber kommen die politisch Verantwortlichen damit heraus, dass diese Soforthilfen ja ausschließlich für Betriebskosten, wie Büromieten oder Mitarbeitergehälter gedacht waren und fordern teilweise einen Teil oder auch die gesamten gewährten Hilfen wieder zurück, was die Betroffenen, welche mit diesen Hilfen ihren persönlichen Lebensunterhalt bestritten hatten vor sehr große soziale Probleme stellt, da die meisten auch gar keinen Anspruch auf H4 haben.
Ich meine hier ausdrücklich nicht irgendwelche Betrüger, die ihr Gewerbe längst abgemeldet hatten und tatsächlich angestellt oder gar arbeitslos gemeldet waren, sondern die vielen fleißigen Menschen, die mit ihren Fähigkeiten eine Nische besetzen und jetzt durch den Corona-Lockdown vor dem Nichts stehen.
Jetzt meine eigentliche Frage: Wie stehen Sie und ihre Fraktion zu den großflächigen Rückforderungen der Corona-Soforthilfen und können Sie sich sogar vorstellen, diese Problematik als Thema im Bundestag zu behandeln und etwaige gesetzliche Änderungen an den völlig lebensfremden Bedingungen für die Corona-Hilfen anzuregen?
Mit freundlichen Grüßen
J. L.
Sehr geehrter Herr Lehfeldt,
danke für Ihre Frage. Ich persönlich halte nicht nur die Rückforderung für höchst problematisch, sondern bin auch mit den Soforthilfen, auf die teils viel zu lange gewartet werden musste, die mit der Gießkanne ausgeschüttet wurden und teils auch Unberechtigte oder gar Kriminelle erhielten nicht einverstanden, sondern habe mich stets für ein System der Entschädigungen eingesetzt, dass die Begünstigung in Abhängigkeit des Schadens gewährt – und natürlich auch nicht wieder zurückfordert.
Beste Grüße
Stephan Brandner