Portrait von Stephan Brandner
Stephan Brandner
AfD
98 %
807 / 820 Fragen beantwortet
Frage von Yves B. •

Frage an Stephan Brandner von Yves B. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr S. Brandner,

nochmals vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.

Einem Irrtum bin ich nicht auferlegen, jedoch haben wir offensichtlich unterschiedliche Ansichten über politische Arbeit und Mittel, zumindest bei meinen Fragestellungen. Interessant ist für mich, dass vor ein paar Jahren ein dienstliches Gespräch im Rahmen eines Besuches mit dem MP Thüringens Hr. Ramelow stattgefunden hat, der auf alle konkret gestellten Fragen (anderer Themengebiete) ebenso, aus meiner Sicht ausweichend und nichtssagend, geantwortet hat. Hierbei scheint es in der Tat einen politischen Zusammenhang zu geben.

Verwundert bin ich jedoch darüber, wenn Sie und die AFD lt. Ihrer Auskunft nicht juristisch tätig sind, wie es dann zu einem aktuellen Verwaltungsgerichtsurteil in Thüringen (lt. AFD) kommen kann.

Hieraus resultieren auch meine erneuten Anfragen.

1)Nach welchen Kriterien entscheidet die AFD und Sie als Bundestagsabgeordneter der AFD, was vor Gericht eingeklagt wird?

2)Wie ist Ihre persönliche, politische Auffassung als Bundestagsabgeordneter zu dem stattgefundenen Angriffskrieg gegen Jugoslawien und der Beteiligung Deutschlands ?

MfG,
Yves Berlinghoff

Portrait von Stephan Brandner
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,
die AfD in Form der Fraktion oder der Partei (je nach Betroffenheit) werden dann tätig, wenn sie antragsberechtigt sind. Bei unseren Klagen, insbesondere vor dem Landesverfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, die bereits abgeschlossen sind oder noch laufen, handelt es sich etwa um Normenkontrollverfahren. Hier geht es darum, festzustellen ob eine Norm mit der Verfassung vereinbar ist. Sie sprachen aber von einer Strafverfolgung - also Anzeigen im Bereich des Strafrechts. Hier ist jedermann anzeigeberechtigt - auch Sie, aber die Fraktion ist es nicht. Häufig erreichen uns Zuschriften, die fordern, man möge doch gegen X und Y juristisch vorgehen. Dabei wird aber oft außer Acht gelassen, was juristisch überhaupt im Bereich des machbaren liegt.
Die Jugoslawienkriege halte ich für eine große Katastrophe, die bis heute nachwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Stephan Brandner
Stephan Brandner
AfD