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Stephan Brandner
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Frage von Yves B. •

Frage an Stephan Brandner von Yves B. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr S. Brandner,

vorweg, vielen Dank für Ihre zeitnahe Reaktion auf meine erste Anfrage an Sie , bezüglich der Altparteien und der aus meiner Sicht bestehenden Kriegsverbrechen gegenüber Jugoslawien. Ich verstehe Ihre Antwort und bin jedoch davon überzeugt, dass „immer bemüht“ nicht ausreicht um sachliche Fakten zu erwirken. Taten sagen mehr als Worte und aus meiner Sicht ist es notwendig diese Klage zu führen. Das bei Gericht ein Urteil gesprochen wird und nicht zwingend Recht ist mir bekannt. Auf Grund der absolut eindeutigen Rechtslage in dem Fall des Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien, besteht aus meiner Sicht nach wie vor absoluter Handlungsbedarf der Opposition. Erlauben Sie mir deswegen meine Nachfrage zu konkretisieren.

1)Welche rechtlichen Schritte hat Ihre Partei unternommen um die Kriegsverbrechen der Altparteien zur Anzeige und Strafverfolgung zu bringen?

Eine weitere Nachfrage an Sie betrifft ebenfalls das Völkerrecht und nachfolgenden Hintergrund:
„(Genocid). Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse od. durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz od. teilweise zu zerstören, vorsätzlich a) ein Mitglied der Gruppe tötet, b) Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche od. seelische Schäden insbes. schwere Körperverletzungen zufügt, c) die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, sie auszurotten, d) Massregeln zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe verhängt, e) Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt, wird wegen Völkermordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe, bei mildernden Umständen (ausgenommen die Tötung) mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft (§ 220 a nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts, gehen den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbare Rechte und Pflichten für alle Bewohner des Bundesgebietes; es handelt sich dabei i. d. R. um die Grundregeln des Völkergewohnheitsrechts, wobei im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob eine allgemeine Regel vorliegt (Art. 100 Abs. 2 GG). „

Hierbei sind aus meiner Sicht mehrere Sachverhalte zutreffend, die durch die Altparteien und mehreren rechtswidrigen Entscheidungen verletzt worden sind, die inhaltlich auf unsere Nationalität bezogen zu betrachten sind.

2)Welche rechtlichen Schritte hat Ihre Partei diesbezüglich unternommen?

Mithin erlauben Sie mir noch eine weitere Nachfrage bezüglich der aktuellen Regelung für die Polizei und andere Beamte in Berlin. Eine Diskriminierung (in diesem Fall Polizei und Beamte) durch eine Beweisumkehr, entgegen den üblichen juristischen Standardverfahren, darf es nicht geben.

3)Welche rechtlichen Schritte hat Ihre Partei unternommen, um die aus meiner Sicht rechtswidrige angeordnete Beweisumkehr bei Verhaltensanschuldigungen gegenüber Polizei und Beamten in Berlin abzustellen bzw. zur Strafanzeige zu bringen?

Hass, Spaltung und Hetze darf aus meiner Sicht in unserem Land zu keiner Zeit akzeptiert oder toleriert werden. Denknotwendig muss der Staat nicht nur gegen rechte Gewalt vorgehen, sondern gegen jegliche Gewalt.

Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Freiheit politischer Ansichten sind die Grundlage für jede zivilisierte Gesellschaft.

Ausgrenzung und Hetze gegen Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten darf nicht toleriert werden, auch nicht wenn der Staat (denknotwendig die regierenden Parteien) Initiator von Hetze ,Ausgrenzung, Spaltung und Diskriminierung ist.

Ich bitte Sie um Verständnis für meine etwas längere Anfrage und Ausführung. Jedoch ist es mir wichtig, dass alle Generationen und alle Menschen in unserem Land friedlich miteinander leben können und dürfen. Die Gestaltung der Zukunft für unsere Kinder muss aus meiner Ansicht im zwingend auf einem friedlichen Miteinander basieren, wo Meinungsfreiheit, Demokratieverständnis, Religionsfreiheit und Gewaltfreiheit vom Staat garantiert sind. Diese Sicherheit wurde und wird aus meiner Sicht besonders in den letzten zwei Jahrzehnten von den Altparteien systematisch zerstört. Somit ist eine tatkräftige Opposition unerlässlich.
MfG,
Y. B.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Berlinghoff,

danke für Ihre erneute Frage. Mir scheint aber, dass Sie mehreren Irrtümern aufgesessen sind: zum einen spreche ich hier nicht für die Partei der AfD, sondern ausschließlich für mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Zum anderen bin ich und auch die AfD als solche politisch tätig – nicht juristisch. Es gehört nicht zu den Aufgaben einer politischen Partei, rechtlich gegen eine bestimmte Situation vorzugehen, sondern eben politisch. Und genau das ist, was wir tuen. Zudem bin ich selbst, wie Sie sicher wissen, nicht mit Außenpolitik befasst, sodass ich in dem von Ihnen beschriebenen Bereich auch keine fachliche Zuständigkeit besitze. Gleiches gilt für das Polizeirecht in Berlin: hier beschäftigt sich unsere Fraktion im Abgeordnetenhaus ausführlich mit der benannten Thematik – ich tue das jedoch aufgrund einer weder fachlichen noch regionalen Zuständigkeit nicht.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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