Frage an Stephan Brandner von Tanja K. bezüglich Recht
1.Warum wird seitens der AFD, FDP und CDU bei der Hysterie um die Wahl des MP in Thüringen nicht der analoge Fall zur Oberbürgermeisterwahl in Görlitz herangezogen? Hier hatte Ursu (CDU) den 2. Platz hinter Wippel (AFD) belegt. Vor der anstehenden Stichwahl hatten alle anderen Parteien aufgerufen, Ursu zu unterstützen. Dieser Aufruf wurde befolgt und Wippel somit verhindert.
2. Ich weiß, dass Klagen gegen Merkel aufgrund ihrer Indemnität abgewiesen werden. Trifft das auch auf AKK zu, die ebenfalls durch ihre Forderung nach Neuwahlen das demokratisch erreichte Wahlergebnis nicht anerkannte? Dieses Eingreifen in eine Wahl und die darauffolgenden Rücktritte sowie hysterische und geifernde Berichterstattung und Auftritte einiger Politiker empören mich zutiefst und erfüllen mich mit großer Sorge: Ich als Ossi erlebe gerade die Wiederauferstehung des Demokratischen Zentralismus, die Abschaffung der Demokratie mit den vermutlichen Folgemaßnahmen: DDR reloaded.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie die 2 Fragen beantworten könnten.
Ich wünsche Ihnen politischen Erfolg !
Herzlichst
T. K.
P.S. 5 Fragen - 5 Antworten: Suuuper! (Wer ist Alexandra? )
Sehr geehrte Frau Kirchberg,
danke für Ihre Frage. Wie sie bestimmt wissen, ist gleich und gleich noch lange nicht gleich. Ganz egal, was die AfD zum Vergleich heran ziehen würde, es wäre ganz sicher etwas vollkommen anderes, als in aktuellem Fall. Die mediale Öffentlichkeit macht sich nicht einmal die Mühe, so zu tun, als wäre sie an so etwas wie Redlichkeit interessiert.
Die Indemnität betrifft ausschließlich Aussagen, die im Parlament getroffen werden. Die tatsächliche Nicht-Verfolgung von Angela Merkel hat andere Gründe, die wohl eher politischer als juristischer Natur sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner