Frage an Stephan Brandner von Veit R. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Brandner,
Sie sind Mitglied des Deutschen Bundestag und dort Vorsitzender des Rechts- und Justizausschusses, weiterhin sind Sie Mitglied im Stadtrat von Gera. Jetzt kandidieren Sie für den Thüringer Landtag. Werden Sie im Fall einer Wahl Ihr Mandat antreten und glauben Sie, dass sie ausreichend Zeit haben werden, um jedes der drei Mandate sachgerecht und angemessen auszuüben?
Es grüßt
V. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr großes Interesse an meiner Arbeit. Die Arbeit eines Stadtrates wird üblicher Weise durch Personen bestritten, die in Vollzeit arbeiten. Insofern traue ich mir durchaus zu, dies mit meiner Tätigkeit im Bundestag ‚unter einen Hut‘ zu bekommen. Zudem kann ich eine Reihe von Synergieeffekten zwischen beiden Tätigkeiten erkennen, was sehr hilfreich ist.
Dass ich jedoch für den Thüringer Landtag kandidiere, ist mir neu. Können Sie mir sagen, wie Sie zu dieser Erkenntnis kommen? Die Ausübung eines Mandats im Thüringer Landtag und im Bundestag ist jedoch gar nicht möglich. Daher habe ich mein Mandat im Landtag als ich in den Bundestag einzog auch niedergelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner