Frage an Stephan Brandner von Traudl B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brandner,
die Aussage" @AndiScheuer hat bewusst Kosten im #PKWMaut Vertrag versteckt. Und es geht hier um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. #Scheuer hat damit Haushaltsrecht gebrochen und Parlament und Öffentlichkeit gezielt belogen. " wurde öffentlich unter https://twitter.com/sven_kindler/status/1164979905014226944 getätigt.
Es handelt sich offenbar um einen Milliardenschaden, den die Steuerzahler, der Bürger, bezahlen muss.
Sie sind Vorsitzender im Verbraucherausschuss und Jurist, deswegen meine Frage, warum nicht der Verursacher des Schadens bzw. die Partei, die ihn auf diesen Posten gehoben hat, den Schaden ausgleichen muss?
Das wäre, wie in der freien Wirtschaft üblich, gängiges Recht.
Vielen Dank.
T. B.
Sehr geehrte Frau B., vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen den Bereich der Amtshaftung,
§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG, an. Die Verantwortlichkeit trifft letztlich den Staat, also uns alle. Eine persönliche Haftung des Politikers wäre hier zwar schwer umsetzbar, da der Schaden mehr als 100 Millionen Euro betragen soll. Es wäre jedoch mehr als wünschenswert, wenn Politiker, die für diese Misere verantwortlich sind, auch mit Konsequenzen zu rechnen hätten - seien sie politischer oder finanzieller Natur.
Beste Grüße
Stephan Brandner
Stephan Brandner, MdB