Frage an Stephan Brandner von Michael v. bezüglich Recht
Verschiedene Landwirtschaftsminister eines jeweiligen Bundeslandes (darunter seinerzeit Robert Habeck in Schleswig-Holstein und heutiger Bundesvorsitzender der GRÜNEN/BÜNDNIS 90) haben in der letzten Vogelgrippeperiode ein gesamtes, ausnahmeloses und sofort vollziehbares Aufstallungsgebot an die Landkreise herausgegeben, obwohl sie dazu laut Geflügelpest-Schutz-Verordnung gar nicht befugt sind. Dadurch ist millionenfaches Tierleid entstanden. In Mecklenburg-Vorpommern hat ein betroffener Hühnerbesitzer, der seinen Hühnern eine artgerechte Freilandhaltung zugesteht, dagegen geklagt. Das Verwaltungs-Gericht in Schwerin hat dabei im Urteil vom 16.1.2019 (7 A 877/17SN) entschieden, dass das ministerielle Aufstallungsgebot eine rechtswidrige Maßnahme war (https://rgzv-cimbria.de/Blog_eintrag.php?id=266 bzw. https://drive.google.com/file/d/0B3yN0ZTsVMtYNnRMNzFkcTZweFFFSFdPY0J6emdMVC1weGJF/view). Wie ist es in einem Rechtsstaat erklärbar, dass ein Landwirtschaftsminister eines Bundeslandes rechtswidrig handeln kann und dadurch im geschilderten Fall Massentierhaltung zu Ungunsten artgerechter (Bio-)Freilandhaltung fördert unter Inkaufnahme von Tierqualen, ohne dass er dazu zur politischen oder rechtlichen Verantwortung gezogen wird?
Sehr geehrter Herr Lüttwitz, vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich haben Sie völlig recht, dass derartige Vorfälle in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung sind und nicht passieren dürften. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass selbst Gesetze erlassen werden, die zum Beispiel verfassungswidrig sind mit der Begründung man könne ja dagegen klagen. Das ist selbstverständlich unhaltbar.
Beste Grüße
Stephan Brandner