Frage an Stephan Brandner von Peter N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr MdB Brandner (AfD Thüringen),
im Parteiausschlussverfahren gegen Herrn MdL Björn Höcke (AfD Thüringen) wurde die Frage aufgeworfen, ob Herr Höcke eine "übergroße Nähe zum Nationalsozialismus" hat (siehe https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/parteiausschlussverfahren-bjoern-hoecke-afd-nationalsozialismus; dazu auch die Antragsschrift https://assets.documentcloud.org/documents/4317985/Verfahren-Ho-cke.pdf).
Einer der am Parteiausschlussverfahren beteiligten Richter des dreiköpfigen AfD-Landesschiedsgerichts hat an einer Hitler-Wallfahrt teilgenommen (siehe https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-ex-parteirichter-bringt-afd-kandidaten-in-bedraengnis-a-1233709.html) und seinerseits nicht nur räumlich eine übergröße Nähe zum Nationalsozialismus zur Schau getragen.
Das AfD-Landesschiedsgericht entschied unter Mitwirkung jenes Richters, dass Herr Höcke in der AfD verbleiben darf (siehe https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-in-afd-bleiben-entscheidung-des-landesschiedsgericht-a-1186778.html). Der besagte Richter dagegen musste die AfD nach der Entscheidung verlassen.
Frage: War zum Zeitpunkt der Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts im Parteiausschlussverfahren Höcke anderen AfD Mitgliedern außerhalb des Landesvorstands der AfD Thüringen bekannt, dass sich jener Richter insbesondere mit einer Hakenkreuzfahne hat ablichten lassen?
Mit freundlichen Grüßen
P. N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Ich kann allerdings nur beantworten, was mir bekannt war und habe keine Statistiken dazu, was anderen AfD-Mitglieder bekannt ist. Insofern kann ich Ihre Frage leider nicht zufriedenstellend beantworten, was ich zutiefst bedauere.
Beste Grüße
Stephan Brandner