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Stephan Brandner
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Frage von Christoph W. •

Frage an Stephan Brandner von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandner,

Medienberichten zufolge hat Ihr Parteikollege Reusch in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses mit der Formulierung "knackige Vergewaltigung" für einen Eklat gesorgt. Viele Ausschussmitglieder empfanden die Wortwahl als verharmlosend, weshalb Herr Fechner von der SPD Herrn Reusch aufgefordert hat, die Formulierung zurückzunehmen. Er hat sich jedoch geweigert und auch Sie als Ausschussvorsitzender sahen keinen Grund einzugreifen, sondern haben ihren Parteikollegen mit dem Hinweis verteidigt, es handle sich um einen "Fachbegriff".

Was bezeichnet dieser angebliche Fachbegriff? Können Sie mir einschlägige Fachliteratur nennen, in der der Begriff verwendet wird? Eine Internetrecherche ergab leider keine Ergebnisse.

Selbst wenn es sich bei dem Begriff um Justizjargon einiger Staatsanwälte handeln sollte, halten Sie ihn für angebracht und einer sachlichen Debatte im Bundestags dienlich und würdig? Würden Sie diese Formulierung auch vor Gericht gegenüber einem Vergewaltigungsopfer verwenden?

Mit freundlichen Grüßen
C. W.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr W.,

danke für Ihre Frage. Leider sind Ihre Aussagen natürlich aus dem Zusammenhang gerissen. Der Begriff des 'Jargons' wäre jedoch treffender gewesen. Leider kommt dem Ausschussvorsitzenden, im Gegensatz zu den Möglichkeiten, die teilweise in den Landesparlamenten gegeben sind, kein Recht zu, etwa Ordnungsrufe zu erteilen.

Beste Grüße
Stephan Brandner

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