Frage an Stephan Brandner von Klaus N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandner,
ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.
Ich möchte Sie als Mitglied im Rechtsausschuss - und - Jurist fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?
Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteikollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?
heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .
Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als AfD-Fraktion haben wir uns klar gegen die Widerspruchslösung und für eine „Vertrauenslösung“ ausgesprochen.
Begründet wird der Vorstoß mit dem Argument, dass die Bevölkerung der Organspende an sich mehrheitlich positiv gegenüberstehe, aber diese rund 80 % eben nicht über einen Organspendenausweis verfügten. Nur mit der Widerspruchlösung seien diese Menschen lückenlos für eine Organspende erreichbar und das organisatorische Problem, das für den Rückgang der Organspenden und die mangelnde Erreichbarkeit der Spender verantwortlich sei, sei gelöst.Die Organspendenzahlen würden dann stark steigen und den wartenden, oft sterbenskranken Menschen sei geholfen.
Warum aber verfügen diese rund 80 % der Bevölkerung nicht über einen Organspendenausweis? Tatsächlich nur, weil ein gesetzliches Organisationsdefizit besteht?
In den bisherigen Debatten (Parlament, Anhörungen, Fachgesprächen) haben wir immer wieder herausgestellt, dass das System zur Gewinnung von Spenderorganen für den Bürger undurchsichtig gestaltet ist, auf der entscheidenden bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen beruht und damit insgesamt auch für die mehrheitlichen Befürworter einer Organspende wenig vertrauenserweckend und rechtsstaatlich sicher erscheint, zumal offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, gerade auch durch das Bundesgesundheitsministerium mit seinen vielfältigen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht erfolgt.
Dieses Defizit wurde auch nicht durch das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende ausgeglichen. Im Gegenteil! Durch Änderung der Stellung des Transplantationsbeauftragten, der in jedem Krankenhaus nun ermächtigt ist, potentiell geeignete Organspender frühzeitig zu melden, wird das mangelnde Vertrauen der auch positiv eingestellten Bevölkerungsteile weiter strapaziert.
Fakt ist, Vertrauen in das förderwürdiges Projekt „Organspende“ gewinnt man nicht durch Zwangsmaßnahmen gegen den Bürger, der sich zu Recht in jeder Lebenssituation, auch in der Phase des Sterbens, darauf verlassen können muss, dass ihm der Staat nicht ungefragt „auf die Pelle rückt“.
Genau das sieht aber die „Widerspruchslösung“ vor, mit der der Bürger zu einem von einzelnen Politikern gewünschten Verhalten gezwungen werden soll.
Wir stehen für eine „Vertrauenslösung“, zu der eine wahrhaftige, verstärkte Aufklärung der Bürger gehört und die eine rechtsstaatlich gesicherte Neuordnung des Transplantationsrechts fordert.Dabei kann der öffentliche Gesundheitsdienst ebenso einen Beitrag leisten, wie Informationsangebote von behördlichen Bürgerdiensten und Ärzten. Für eine solche Politik stehen im 21.Jahrhundert nicht nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-und Fernsehen Möglichkeiten zur Verfügung möglichst viele Menschen zu erreichen, sondern gerade die digitalen Anwendungen bieten eine Informationsplattform für viele. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form der Einführung einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung. Dann werden sich auch mehr Menschen bewusst für eine Organspende entscheiden.
Beste Grüße
Stephan Brandner