Frage an Stephan Brandner von Julian S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandner,
§ 3 AufenthG besagt, dass Ausländer nicht ohne gültigem Pass oder Passersatzpapieren in das Bundesgebiet einreisen dürfen, es sei denn, es handelt sich um begründete Einzelfälle.
Daran haben sich die Bundespolizei und das Bundesinnenministerium bisher nicht gehalten wie Sie und Herr Vosgerau einst behaupteten:
https://www.youtube.com/watch?v=AfUnCJ8B3dQ
Warum ist das möglich? Warum wird niemand bestraft?
Danke für Ihre Zeit
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage. Die sollten Sie jedoch lieber den Politikern der Bundesregierung stellen, denn für mich steht fest, dass die Einreise ohne Papiere nicht einfach toleriert werden darf. Eine Episode am Rande: bei einem Besuch beim BAMF in Thüringen hieß es, dass es sich tatsächlich nur um Einzelfälle handele. Eine Nachfrage bei der Bundesregierung hat dies deutlich widerlegt.
In diesem Sinne alles Gute.
Stephan Brandner