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Stephan Brandner
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Frage von Frank D. •

Frage an Stephan Brandner von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brandner,
es geht um Ihren Antrag zur Änderung des BVerfGG (Einführung einer Begründungspflicht) vom 05.11.2018, Drucksache 19/5492. Grundsätzlich ist dieser Antrag sehr zu begrüßen; allerdings habe ich dazu folgende Fragen.
1) Warum enthält Ihr Antrag den Zusatz "Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte dazulegen."?
Kann dadurch nicht das Bundesverfassungsgericht dann immer noch formelhafte Begründungen schreiben, ohne auf die eigentlichen Grundrechtsverletzungen in der Sache einzugehen? Warum wird auf diesen Zusatz in Ihrem Gesetzentwurf nicht gänzlich verzichtet?
2) Warum enthält Ihr Antrag keine Vorgabe an das BVerfG, unbedingt alle Altfälle aufzuarbeiten (also zu bescheiden), welche es in der Vergangenheit einfach ohne Begründung abgeschmettert hat - und zwar nach den Regelungen des neuen Antrages? Ist es nicht so, dass aufgrund der bisherigen Nichtbegründungspflicht davon auszugehen ist, dass tausendfache Grundrechtsverletzungen an Bürgern bisher nicht rechtsstaatlich beurteilt worden sind? Müsste hier nicht auch eine Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauens der Bürger in unser Justizsystem erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Baum

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr D. B.,

vielen Dank für Ihre Fragen und auch Ihre Anregungen. Wir freuen uns immer über Rückmeldungen, die noch in den Gesetzgebungsprozess einfließen können. In der Tat sehen auch wieder die Altfälle als Problem, jedoch ist hier das Kind quasi "schon in den Brunnen gefallen". Wir müssen uns daher auf die Neufälle konzentrieren. Für den Einzelnen, der auch in der Vergangenheit keine Begründung erhalten hat, ist dies zwar keine Verbesserung. Wir sehen aber optimistisch in die Zukunft und hoffen auf eine Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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