Frage an Stephan Brandner von Johann D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brandner,
weshalb halten Sie das Amt des Bundespräsidenten für notwendig?
Bis auf die Kanzler-Ernennung und Auflösung des Bundestags nach gescheiterter Vertrauensfrage hat dieses Amt schließlich keinen politischen Zweck mit eigener Entscheidungsfreiheit.
Entweder muss der BP Dinge absegen wie die Ernennung von Bundesministern durch den Kanzler oder Gesetze unterzeichnen, die nur dann nicht unterzeichnet werden können, wenn sich der Präsident sicher ist, dass sie grundgesetzfeindlich sind. Letzteres kann aber auch bereits in der Entwurfphase zumindest von den BT-Fraktionen festgestellt werden und im Nachhinein durch das Bundesverfassungsgericht. Und wäre der Bundespräsident in diesem Punkt unfehlbar, müssten auch nicht oft genug verabschiedete Gesetze durch das Verfassungsgericht nachträglich einkassiert werden (Bsp.: Vermögenssteuer).
Auf Landesebene gibt es auch keinen Bedarf für einen BPräsidenten, obwohl Exekutive und Legislative im Prinzip nicht anders als auf Bundesebene funktionieren.
MfG
-D.
Antw.: Danke für Ihre Frage. Ich persönlich halte - und dies übrigens seit über 25 Jahren - das Amt des Bundespräsidenten für entbehrlich. Seine Aufgaben und Befugnisse sind mehr als überschaubar und könnten aufgeteilt/ von Dritten (wie zB dem Bundesratspräsidenten, vgl. etwa Art. 57, 60 Abs. 3 GG) wahrgenommen werden. Aber das GG sieht ihn nun einmal vor; eine Mehrheit für eine Änderung sehr ich zur Zeit nicht.
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner