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Stephan Brandner
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Frage von Johann D. •

Frage an Stephan Brandner von Johann D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brandner,

Eines vorweg: das soll kein persönlicher Vorwurf sein, aber meinen Sie nicht, dass die Diäten für Landes- und Bundestagsabgeordnete zu hoch sind?
Ihr Fraktionskollege Keuter hat ja bereits im letzten Jahr die Bezüge von Abgeordneten aufgelistet und kritisiert, als es um die geplante Diätenerhöhung ging. Sollte man nicht den nächsten Schritt gehen und nicht nur gegen eine Erhöhung sein, sondern für eine Herabsenkung? Zumal eine solche Forderung sicher ungemein populär wäre?

Abgeordnete sind nicht dazu verpflichtet, Wahlversprechen einzuhalten und sind auch sonst frei in der Entscheidung wie "hart" sie arbeiten wollen; Hauptsache die Anwesenheitspflichten werden erfüllt. Abgeordnete sollen das Volk repräsentieren, verdienen aber verglichen mit jenem im Schnitt
( ~3.770€ brutto, Vollzeit-Arbeitnehmer, 2017 / 2.860€ brutto, einschließlich Teilzeit und geringfügig B.)

wesentlich mehr: Bundestags-Abgeordnetenentschädigung allein: 9.780€/Monat

Landtags-Abgeordnetenentschädigung allein: 5.804€/Monat (Sachsen)

Mal ein anschauliches Beispiel: wenn ich sehe, wie Frauke Petry gleichzeitig MdB und MdL in Sachsen sein kann, muss ja zumindest einer der beiden Abgeordnetenjobs nicht allzu schwer sein. Dennoch kassiert sie doppelt die von mir als sehr hoch erachteten Einkommen aus Abgeordnetentätigkeit.

Danke, dass Sie sich Zeit für die Bürger nehmen

Mit freundlichen Grüßen

-Johann Diestelberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Natürlich wird oft an uns herangetragen, dass die Abgeordnetendiäten als zu hoch empfunden werden. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48, Absatz 3, dass den Abgeordneten eine „angemessene Entschädigung“ zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Politiker sichern. Der Verdienst orientiert sich dabei am Einkommen eines einfachen Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Was nun angemessen ist, kann man sicher diskutieren.

Sicher gibt es Politiker, die ihr Mandat nicht ernst nehmen, aber man sollte davon ausgehen, dass die Mehrheit vernünftig arbeitet. Ich persönlich habe nichts gegen eine Reduzierung der Entschädigung, jedoch muss man sich auch vor Augen halten, dass man a) die Besten für eine Abgeordntentätigkeit erreichen möchte und b) Abgeordnete möchte, die sich ganz der Abgeordnetentätigkeit widmen und nicht nebenberuflich tätig sind.

Wir sind allerdings klar gegen Doppelmandate und uns sicher, dass man nicht zwei Mandate ausfüllen kann. Der Bürger hat einen Abgeordneten verdient, der sich ganz auf seine Tätigkeit konzentriert.

Beste Grüße

Stephan Brandner

Anmerkung der Redaktion
Herr Brandner hat auf die Frage am 16.11.18 geantwortet. Aufgrund eines technischen Fehlers von abgeordnetenwatch.de wurde diese Antwort jedoch nicht eingestellt. Für die entstandenen Umstände möchten wir uns bei Herrn Brandner sowie beim Fragesteller Herr Diestelberg in aller Form entschuldigen.
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