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Stephan Brandner
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Frage von Juliane S. •

Frage an Stephan Brandner von Juliane S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Brandner,

wäre eine Gesetzesänderung kompatibel, die Kindergeld nur an Kinder bewilligt, von denen mindestens ein Elternteil Europäer ist? Wie könnte darüber hinaus gesetzlich erreicht werden, dass Kindergeld nicht nur durch polizeiliche Anmeldung in Deutschland gewährt wird, während der Lebensmittelpunkt manchmal in einem anderen europäischen Land liegt.

Mit freundlichen Grüßen

J. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die AfD kritisiert, dass Kindergeld auch im Ausland gezahlt wird. Laut EU-Recht ist es aber legal, wenn EU-Ausländer während des Deutschlandaufenthaltes Kindergeld für ihre Kinder in der Heimat beziehen. Aus einer kleinen Anfrage unserer Fraktion geht hervor, dass

die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt hat. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht. Die Kindergeldleistung entsteht für Personen, die in Deutschland arbeiten, auch dann, wenn die Kinder sich gar nicht in Deutschland aufhalten. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben. Dies stieß jedoch in der EU-Kommission auf Widerstand. Der diesbezügliche Antrag der AfD stieß auf Kritik aus allen Richtungen. Somit kann es besonders attraktiv für Eltern sein, ohne die eigenen Kinder nach Deutschland zu kommen und hier einer Arbeit nachzugehen. Dies lehnen wir ab. Es kommt uns dabei nicht darauf an, ob die Eltern Europäer sind.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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