Frage an Stephan Brandner von Sascha P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Moinsens,
mal ne Frage.
Warum gibt es in D keine Möglichkeit eines Lernführerscheines.
Ich bin selber Fahrlehrer und habe die in Anführungszeichen gefordertet Ausbildung gemacht.
Nun habe ich in einer Fahrschule gearbeitet, wo Megration ohne Intrigration angesagt war.
Die Fahrschüler kommen aus Syrien und dürfen hier mit ihrem Führerschein aus Syrien 6 Monate Auto fahren.
Meine Feststellung war das die absolut keinen Plan haben, von deutschen Verkehrsregeln.
Ich hätte gerne gewusst warum Syrer besser gestellt sind als Deutsche. Nach meiner Auffassung ist das hier die Bundesrepublik Deutschland. Aber Deutsche dürfen dies ja nicht.
Vielleicht sollte mal über einen Lernführerschein nachdenken.
Das FahrlG 1.1.2018 ist von der Groko abgenickt worden, obwohl es gegen höherraniges Recht verstößt.
Nach Rücksprache mit der IHK, ist es kartellrechtlich eigentlich gar nicht möglich. Siehe FahrlG §19. ( Monopolstellung )
Wäre auch super, wen sie mir erklären könnten, wo die Kompetenz der Abgeordneten der Groko sitzt.
Meine Hand heben kann ich auch für 10.000,00 Euro im Monat, und komme dann bei völliger Inkompetenz, kompetent rüber. Anders ist das Gesetz wohl kaum zu erklären.
Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
S. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Den Gedanken eines Lernführerscheins nehmen wir gern mit in die Diskussion. Fraglich ist jedoch, welche Vorteile ein solcher Lernführerschein haben sollte. Unserer Ansicht nach ist es, sowohl für Deutsche als auch für Ausländer, zwingend erforderlich die deutschen Verkehrsregeln zu kennen, um sich im Straßenverkehr zurecht finden zu können. Ein syrischer oder sonstiger Führerschein scheint uns dafür nicht geeignet zu sein.
Freundliche Grüße
Stephan Brandner
Stephan Brandner, MdB
Deutscher Bundestag
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