Frage von Hans H. • 10.08.2017
Antwort von Stephan Albani CDU • 14.08.2017
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrte Frau T.,
(...) Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass dem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber steht. (...) Durch die Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wollen wir hier Abhilfe schaffen und geben der Polizei ein wichtiges Ermittlungsmittel an die Hand: Künftig sind Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. (...)